Was ist eine rechtliche Betreuung?
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln kann. Die Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht des Wohn- oder Aufenthaltsortes angeordnet, das gleichzeitig entscheidet, für welche Angelegenheiten (Aufgabenkreise) eine betreuende Person bestellt wird.
Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Auch wenn der Begriff noch immer weit verbreitet ist, gibt es eine Entmündigung in Deutschland seit 1992 nicht mehr.
Durch die Anordnung der Betreuung (Betreuerbestellung) tritt keine Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ein. Sie kann weiterhin höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung nicht möglich ist (z. B. Heirat, Testamentserrichtung, Wahlrecht, Kirchenaustritt), selbst vornehmen. Einzige Bedingung ist, dass die betroffene Person den Umfang und die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen und nach dieser Erkenntnis auch handeln kann.